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Rheinstr. 15-17
79104 Freiburg
Tel. 0761 - 278833
Fax 0761 - 31133
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Unsere
ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund
nachstehender Bedingungen. Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Preise
Von unserer Preisliste abweichende Preise bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung. Ohne besondere Preisvereinbarung gelten unsere Listenpreise.
2.
Urheberrecht
Der Kunde erklärt, Inhaber aller Rechte (Eigentums-, Urheberrecht,
etc.) an der für ihn zu vervielfältigenden Vorlage bzw. Berechtigter
zur Vervielfältigung/Reproduktion des für ihn zu bearbeitenden
Materials zu sein und übernimmt dementsprechend für alle Schäden,
die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigungen etc. dennoch
entstehen können, die Haftung. Geldscheine, Briefmarken, Ausweisdokumente
etc. vervielfältigen wir nicht im Maßstab 1:1 und nicht in
Farbe. Ebenso nehmen wir nicht Abdeckungen und Änderungen an Dokumentenvorlagen
vor.
3.
Lieferung
a) Liefertermine/Lieferfristen sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden.
b) Der Kunde hat erst nach Ablauf von fünf Werktagen
nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu setzen.
c) Sollte der Kunde aufgrund von Verzögerungen in
der Auftragsbearbeitung durch uns Schadensersatzansprüchen Dritter
ausgesetzt sein, haften wir dafür nur insoweit, als uns hinsichtlich
der Verzögerungen grobes Verschulden oder Vorsatz vorzuwerfen ist.
d) Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges
unsererseits oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserfüllung
zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung beschränkt
sich bei einfacher Fahrlässigkeit unsererseits auf max. 10% des vereinbarten
Herstellungspreises.
4.
Versand
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt
die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung
des Abholers gegen Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden
Empfangsbestätigung. Ansprüche wegen der Aushändigung an
einen Nichtberechtigten können bei Vorliegen einfacher Fahrlässigkeit
unsererseits nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt, wenn Abholung
durch den Kunden vereinbart war und dieser auf die Ausstellung der Empfangsbestätigung
verzichtet hatte.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr
des Kunden, sofern nicht die Auslieferung durch von uns Beauftragte oder
eigene Boten vereinbart wurde. Beim Versand werden Verpackungskosten (Kosten
für Verpackungsmaterial, Verpackungszeit etc.) gesondert berechnet.
5.
Gewährleistung
a) Trotz größter Sorgfalt bei der Auftragsausführung
möglicherweise auftretende Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität,
der Tonwertwiedergabe und dgl. werden vom Kunden als ordnungsgemäße
Erfüllung akzeptiert. Bei maßstäblichen Arbeiten wird
Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen,
die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen,
bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich
durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit
und dgl.) eintreten, wird von uns nur insoweit gehaftet, als diese durch
unsachgemäße Arbeit, unsachgemäße Beratung oder
Produktion verschuldet sind. Bei Aufzieh-, Versiegelungs-, sowie Laminierarbeiten
gilt: Materialbedingte Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder
Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation. Das Endprodukt kann sich mit
der Zeit sowie unter dem Einfluß von Licht, Wärme, Chemikalien
usw. verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen.
b) Beanstandungen wegen offensichtlicher Fehler werden
nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Lieferung
schriftlich angezeigt werden. Soweit die Ware mangelhaft ist, leisten
wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen/Ersatzlieferungen
sind zulässig. Soweit allerdings auch die zweite Nachbesserung/Ersatzlieferung
fehlschlägt, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von an uns
übergebenen Originalen/Vorlagen wird Ersatz im Einzelfalle bis zum
Betrag von höchstens 8.000,00 € nach Maßgabe des seitens
des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V. abgeschlossenen
Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende Ersatzleistungen
sind bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits ausgeschlossen. Eine
Haftung des Wirtschaftsverbandes Kopie & Medientechnik e.V. wird nicht
begründet. Schadensfälle an Originalen/Vorlagen sind uns binnen
drei Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
6.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen unser Eigentum. An die Stelle
der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem
Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Kunde
gegen den Dritten hat.
7.
Zahlung
Rechnungen sind sofort zahlbar bei Erhalt der Ware ohne jedweden Abzug,
sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Erfolgt die Zahlung
nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung, entfallen eingeräumte
Rabatte/Boni und es gelten unsere Listenpreise. Müssen Rechnungen
umgeschrieben werden aus Gründen, die der Kunde zu verantworten hat,
so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 8,00 € je Rechnung
gesondert berechnet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen
einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet,
so können wir Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
8.
Haftung für nicht abgeholte Originale
Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserledigung
abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.
9.
Verarbeitung elektronischer Daten
a) Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem
die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt
es sich, daß wir ein Datenformat bearbeiten sollen, bei welchem
bei der erforderlichen elektronischen Umsetzung in ein von uns bearbeitbares
Datenformat Abweichungen auftreten können, dann muss eine gesonderte
Vereinbarung getroffen werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze,
so wie wir sie vom Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten
für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet erhalten.
Eine Prüfungspflicht obliegt uns nicht. Wir übernehmen keine
Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte
Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall,
daß wir das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Kunden direkt an
einen Dritten weiterleiten. Stellen wir einen offensichtlichen Mangel
fest, dann unterrichten wir den Kunden. Sollen wir den Mangel beseitigen,
dann wird dem Kunden die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit
berechnet.
b) Der Kunde erklärt, daß die von ihm gelieferten
Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich
das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung
obliegt allein dem Kunden. Gleichwohl sind wir berechtigt, eine Kopie
anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Kunden gelieferten
Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten
und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger
ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über
den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten
Archivierungsvertrag zu regeln. Wir haften nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden,
soweit sie vom Kunden zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum
Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen
haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die
vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der
Kunde die Versicherung selbst zu besorgen.
c) Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen
Angaben zur Festlegung des Auftragsvolumens sind für uns verbindlich.
Die vom Kunden übermittelten Informationen bezüglich des Auftragsumfangs
werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch
übermittelten Informationen bedürfender Schriftform.
d) Der Kunde trägt die Kosten für von ihm veranlaßten
beziehungsweise technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen
Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte
Datenübertragungen (z.B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung
per Internet auch unsere Providerkosten. Sollten bei der Bearbeitung der
Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb
der Datenübermittlung Mehrarbeiten unsererseits erforderlich werden,
dann trägt der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten.
e) Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern
innerhalb des Scan-Vorgangs wird nur gehaftet, soweit uns grobes Verschulden
oder Vorsatz zur Last zu legen ist.
f) Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des
übergebenen Materials durch uns, wird der Kunde darauf hingewiesen,
daß wir gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes
werden. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt
uns vorbehalten.
g) Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung
bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) bei uns
und dem Kunden können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten.
Um diese zu vermeiden, erhält der Kunde eine Testausgabe zur Freigabe,
sofern uns aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte
Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hatte der
Kunde bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann
trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die
erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Kunden als
korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung
vorgelegt oder legt der Kunde dem Auftrag Vorlagen (z.B. Computer-Ausdruck,
Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen
Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte
eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muß vom Kunden
ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden.
Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung
(z.B. ISDN) außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, übernehmen
wir dafür keine Gewährleistung.
h) Soweit wir dem Kunden den Zugriff auf eine bei uns
angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Kunde:
• den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
• anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes
Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
• dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die uns oder Dritten durch mißbräuchliche
oder rechtswidrige Handlung durch den Kunden in Verbindung mit den Mailboxdiensten
entstehen, haftet allein der Kunde.
i) Der Kunde wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes
davon unterrichtet, dass wir seine Anschrift und Daten maschinell speichern
und verarbeiten. Wir stehen dafür ein, daß alle Personen, die
diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Wir weisen
den Kunden darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht
vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.
10.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten, auch für Scheckklagen,
ist sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, der Ort
unseres Geschäftssitzes. |